IQN

Informationen zum Gütesiegel IQN der Deutsche Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e.V.

Welche Gründe gibt es dafür? Einerseits ist es der steigender Wettbewerbsdruck innerhalb der Hotelbranche. Einen Pool oder Wellnessbereich haben viele Hotels, sie zählen mittlerweile zur Standardausrüstung. Sich vom Mitbewerber zu unterscheiden erfordert aber Fantasie und Mut zu neuen, innovativen Produkten. Andererseits gibt es gute ökonomische, ökologische und werbliche Argumente, die für viele Hoteliers die Entscheidung pro Schwimmteich leicht machen. Bestimmt ist die Entscheidung nicht immer unproblematisch. Denn gerade in den Anfangsjahren der Schwimmteichbewegung waren viele Unklarheiten aus dem Wege zu räumen.

Die Problematik lag und liegt dabei nicht in der Funktion, sondern im Unverständnis der Genehmigungsbehörden, die vielfach mit der Beurteilung von Schwimmteichen in diesem sensiblen Bereich überfordert waren. Diese Hürde haben viele Fachplaner durch intensive Aufklärungsarbeit und Überzeugungskraft überwunden. Viele dieser engagierten Streitern sind Mitglieder in der DGfnB e.V.

Grundlage für deren Planung, Bau, Betrieb und Pflege sind Richtlinien, die in den jeweiligen Ländern spezifisch geregelt werden. Dabei gibt es große Unterschiede, die sich nicht nur in hygienischen, sondern auch in bautechnischen Regeln niederschlagen. Und damit gibt es entsprechend großen Handlungsbedarf, besonders wenn es um einen Vereinheitlichung in der europäischen Gemeinschaft geben soll.

Trotzdem, oder gerade deshalb, setzen immer häufiger Hoteliers auf Schwimmteiche. Einige ergänzen ihre Badelandschaft um die naturnahe Bademöglichkeit, andere entscheiden sich bewusst gegen einen konventionellen Pool. Gelegentlich wird den Hotelanlagen das Attribut ´halböffentlich´ zugeschrieben. Rechtlich gesehen muss man hier allerdings von öffentlichen Anlagen ausgehen, auch wenn in den meisten Fällen nur die Hotelgäste baden gehen. Zur Klärung der rechtlichen Absicherung sollten sich die Betreiber, sprich Hoteliers, immer mit ihren Versicherern in Verbindung setzen und die Haftungsfrage klären. Für den Betrieb von privaten Schwimmteichen gibt es derzeit noch keine gültigen rechtlichen Anforderungen im Gegensatz zu den öffentlichen Naturschwimmbädern. Hier hat der Betreiber klare rechtliche Vorschriften in Punkto Hygiene, Aufsichtspflicht und Sicherheit zu beachten die von den Mitgliedern der DGfnB bereits bei der Planung beachtet und in der Ausführung umgesetzt werden.

Voraussetzungen für die Vergabe des IQN

Das Gütesiegel für Freibäder mit biologischer Wasseraufbereitung (Schwimm- und Badeteiche)

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der IQN vergeben werden kann:

  • Vorliegen eines Qualitätsmanagementhandbuches mit Angaben u.a. Zuständigkeiten (u.a. Betreiber, Schwimmmeister, Planer, Gesundheitsamt, Labor) Gerätelisten (u.a. Messgerät Temp., pH-Wert und Sauerstoff, Sichtscheibe, Planktonnetz) Probenahmestellen (u.a. Füllwasser, Beckenwasser, Reinwasser).
  • Eingehende Besichtigung des Schwimm- und Badeteichs durch einen autorisierten Mitarbeiter von KLS-Gewässerschutz.
  • Erfassung der auf den Anforderungen der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschafts-bau) bzw. des UBA (Umweltbundesamtes) basierenden Betriebsdaten (s. Anhang)1.
  • Übermittlung der Daten in einer von KLS-Gewässerschutz vorgegebenen Struktur.

Voraussetzungen für die Vergabe des IQN

Die Leistungen, die im Zusammenhang mit den Vorrausetzungen für die Vergabe des IQN anfallen, sind nicht Gegenstand der Vergabe des IQN durch die DGfnB, sondern müssen von jedem Betreiber selbst erbracht werden. Der Betreiber kann dazu auf geeignete Dienstleister/Labore zurückgreifen. Er kann auch KLS-Gewässerschutz mit der Erfassung der Daten beauftragen.

Den Auftraggebern (Betreibern) entstehen zusätzliche einmalige Kosten für die Anschaffung der erforderlichen Materialien und Messgeräte. Alle Materialien und Geräte sind nach FLL2 notwendig.

  • pH-Messgerät
  • Sauerstoffmessgerät
  • Sichtscheibe nach Secchi
  • Planktonnetz (Zooplankton)

Der IQN kann nur vergeben werden, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

1) Die Proben für die hygienischen Parameter müssen von einem (ortsnahen) akkreditierten Labor entnommen und untersucht werden.

2) Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (2011):
„Richtlinien für Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung (Schwimm- und Badeteiche)“ -> ISBN 978-3-940122-28-5

Kosten

Die Kosten für das Gütesiegel IQN (Zertifikat vergeben von der DGfnB) betragen 595,— € (inkl. MwSt.).

Zusätzlich entstehen Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung der Voraussetzungen zur Vergabe des Gütesiegels, die je nach Bad unterschiedlich sind.

Weitere Angaben zur Durchführung und zu den Kosten erhalten Sie bei:
KLS-Gewässerschutz, Dr. Antje Kakuschke bzw. Sandra Werb, Neue Große Bergstraße 20, 22767 Hamburg,
Tel.: 040 / 38083831, Fax: 040 / 3806682, E-Mail: info(at)kls-gewaesserschutz.de