DGfnB-Merkblatt zur Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht mit Infoblätter zu privaten und öffentlichen Sicherheitsbeschilderungen
Das DGfnB-Merkblatt „Verkehrssicherungs- & Aufsichtspflicht in Schwimmbädern mit biologischer Wasseraufbereitung“ ist als Drehbuch für ein möglichst gefahrenfreies Baden in biologisch aufbereitetem Wasser zu verstehen, denn das Leben und die Unversehrtheit sind die wichtigsten Güter.
Insbesondere bei Hotel- und Camping- sowie Bestandsanlagen der ersten Stunde herrschen teils immer noch Unsicherheiten, über die aufgeklärt wird.
Für all diese öffentlichen Bäder und auch als Basis für dieses erste DGfnB-Merkblatt M 01 | 2017 gilt weiter uneingeschränkt das Regelwerk DGfdB R 94.05.
Alle DGfnB-Mitglieder erhalten ein personalisiertes Merkblatt mit den Infoblättern I 01 und I 02 zu Sicherheitsbeschilderungen unaufgefordert per E-Mail.
Mit den ´M-A-I.-Grundsätzen´ hat die DGfnB den Grundstein für kommende Merkblätter, Infoblätter & Arbeitshilfen gelegt, die Sie gerne bei uns anfordern können. Wenn Sie selbst an der Erstellung entsprechender Unterlagen mitwirken möchten, kontaktieren Sie uns bitte.
Tim Köhler für die Deutsche Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e.V., November 2017
Regelwerk DGfdB 94.05 „Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes“ shop.baederportal.com
Merkblatt DGfnB M 01 | 2017 „Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Schwimmbädern mit biologischer Wasseraufbereitung“ bestellung(at)dgfnb.de