

Schlüpfrige Angelegenheit – Rutschgefahr bei Natursteinen
Die Regelungen zur Rutschsicherheit von Fußböden in öffentlichen Bereichen, dazu zählen auch Treppen, sind auch bei Natursteinbelägen anzuwenden. Besonders in wassernahen oder Unterwasserbereichen gilt: nur dauerhaft rutschfeste Natursteinbeläge sind sicher (s. Anforderung nassbelastete Fußböden GUV). Damit einher geht die Forderung nach unproblematischer Reinigung. Den Reinigungsaufwand bestimmt maßgeblich die Oberflächenstruktur oder Rauhigkeit. Zum Erreichen der Rutschhemmung werden unterschiedliche Verfahren verwendet, z. B. Schliff, Laserstrukturierung, Flammen oder Stocken. Bei diesen Verfahren wird die Oberfläche der Natursteine so aufgerauht, dass kleine Mulden und Spitzen entstehen. Letztere brechen bei einer intensiven Begehung ab, die Kerbtäler füllen sich mit Schmutz, der kaum noch zu entfernen ist. Eine einmal hergestellte Rutschsicherheit durch o.g. Verfahren ist aber nicht dauerhaft gewährleistet, ihre Langlebigkeit hängt stark von der Benutzung und den Pflegeverfahren ab. Man nennt diesen Vorgang ´schleichende Verglättung`. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. in Köln hat 1997 den Rutschwiderstand von Pflaster- und Plattenbelägen für den Fußgängerverkehr ermittelt und in einer gleichlautenden Richtlinie veröffentlicht. Die sogenannten SRT-Werte geben dabei den Rauhigkeitsgrad an, der im Außenbereich mind. SRT 35 erreichen sollte. Als klassischer Unfallherd gilt die Rollreibung. Sie entsteht durch die Verlagerung von Sand auf die Oberfläche von Wege- oder Treppenbelägen. Flächen mit hohen Sandrückhaltevermögen, wie Fußbäder (Duschen) oder Gitterroste sind geeignete Gegenmaßnahmen.