Hygieneanforderungen an kommunale Schwimmteiche


Niedersächs., Hessische u.a. Badegewässerverordnung

"Probenahme 14tägig / Hat eine in früheren Jahren durchgeführte Probenahme Ergebnisse erbracht, die sehr viel günstiger sind als die Anforderungen dieses Anhangs und ist kein neuer Faktor hinzugekommen, der die Qualität der Gewässer verringert haben könnte, so können die zuständigen Behörden die Häufigkeit der Probenahmen um den Faktor 2 verringern."

"Die Untersuchung und Beurteilung der physikalischen und chemischen Richtwerte ist an mindestens einem Termin knapp vor Beginn oder während der Badesaison .... vorzunehmen." Die regelmäßig zu erhebenden Parameter sind in etwa monatlichen Abständen zu erheben."

Österreichische Bäderhygieneverordnung

7 (4) Es muss die Möglichkeit gegeben sein, insbesondere im Zusammenhang mit den gem. den §§ 49 und 50 durchzuführenden Untersuchungen und Messungen, einem Kleinbadeteich mit dem Ausmaß von
· bis zu 1.500 m² Oberfläche mindestens 10 %
· bis zu 5.000 m² Oberfläche mindestens 5 %
· bis zu 10.000 m² Oberfläche mindestens 3 %
· bis zu 15.000 m² Oberfläche mindestens 1,5 %
des Gesamtvolumens an Füllwasser innerhalb von 24 Stunden zuzuspeisen.

Empfehlung der Badewasserkommission

Mindesthäufigkeit der Analysen wöchentlich.

Diskussion innerhalb der EGfB im Zeitraum zwischen Aug. 1999 und Feb. 2000

Gesamtcoliforme Bakterien bzw. coliforme Keime gem. TrinkwasserVo sind kein geeigneter Messparameter für Badegewässer, da sie schlecht definiert sind und auch Bakterienarten einschließen, die speziell in natürlichen Gewässern leben und so u. U. Fäkalverunreinigungen vortäuschen, wo gar keine sind.
· Fäkalcoliforme Bakterien sind fast identisch mit Escherichia coli. Der Wert kann daher als Parameter entfallen.
· Streptococcus faecalis ist identisch mit Enterokokken. Der Wert kann daher als Parameter entfallen.
· Der Richtwert für Enterokokken kann gem. der EU-Norm für Streptococcus faecalis von derzeit 50 auf 100 angehoben werden.
· Die Phosphorverbindungen müssen differenziert angegeben werden. Entweder als Gesamtphosphor "P" oder als Gesamtphosphat "PO43- ". Der Richtwert/Grenzwert wäre 0,02 mg/l P bzw. 0,06 mg/l PO43- . Dieser Wert ist schwierig zu halten, da durch allgemeine Eutrophierung schon das Regenwasser 0,08 mg/l bis 0,45 mg/l PO43- -Gehalte aufweist.

 

Europäische Gesellschaft für Badegewässer Februar 2000

· Tägliche Vorort-Protokolle

Sichttiefe: > 1 m (Grenzwert), 2 m Richtwert
- Aufzeichnung von Luft- und Wassertemperatur
- Aufzeichnung der geschätzten Besucherzahl
- ggf. tägliche Messung des pH-Wertes mittels Teststreifen</font>

Amtliche Kontrolle 14-tägig

- Escherichia coli
- Enterokokken
- pH-Wert
- Transparenz

·Richtgrößen für Schwimmteiche

Maximal nutzbare Wasserfläche: 75 % der Gesamtwasserfläche
- Nach DIN 19643 geforderte Wasserfläche pro Person 2,7 - 4,5 m²
- Mindestens mögliche Frischwasserzugabe 300 l pro Badegast