



Hygiene ist eine Wort, dass vielen Schwimmteichbauern einen Schauer über den Rücken jagt: einerseits erwartet man besonders von öffentlichen Einrichtungen die absolute Einhaltung der Hygienevorschriften, nimmt aber selbst beim Baden in überdüngten Naturseen weit schlechtere Hygienewerte in Kauf. Früher wurde bewusst versucht Ängste gegenüber Schwimmteichen zu schüren. Mit der Begründung, zwar würden die Systeme der Badeteiche funktionieren, aber die Hygiene sei bedenklich.
Heute weiß man, dass Schwimmteiche genauso wie konventionelle Bäder regelmäßig, manchmal sogar deutlich häufiger durch Gesundheitsämter auf alle relevanten Hygieneparameter untersucht werden. Betreiber und Gemeinden finanzieren hier oft mehr als sie von rechts wegen her müssten. Die guten Reinigungsleistungen in Schwimmteichen beruhen unter anderem auf einer genau berechneten Umwälzungsrate, auf der biologischen Filterwirkung durch Mikroorganismen und Bodenkomplexe, sowie auf der Bepflanzung und der eingesetzten Technik.
Der Vorteil dabei: Reizungen durch Chemikalien, im Besonderen durch Chlor, sind in Schwimmteichen unbekannt, da hier ausdrücklich ohne Chemie gearbeitet werden muss. Nach den gängigen (Schwimmbad-) Richtlinien sollen Krankheitskeime innerhalb von 30 s im Badebeckenwasser abgetötet oder zerstört sein. Allerdings betrifft das in der Regel die fäkalcoliformen Keime wie z. B. E-coli der, nicht unumstritten, immer noch als Parameter einer Gewässerverschmutzung herangezogen wird. In Schwimmteichen werden die Grenzwerte von z. B. E-coli oder gesamtcoliformen Keimen regelmäßig deutlich unterschritten
In der Fachwelt ist unstrittig, dass auch bei modernster Aufbereitungstechnologie des Badebeckenwassers eine Gefährdung durch Mikroorganismen nicht auszuschließen ist. Besonders seien hier Legionellen, Pseudomonas aeruginosa, Streptokokken und eben die gesuchten Erreger, die Enteroviren (hier ECHO-Virus) genannt, durch die man auch in einem konventionell, mit Chemie gereinigten Schwimmbad infiziert werden kann.
In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die 2003 in Kraft tretende überarbeitete Trinkwasserverordnung (TVO), den EU-Richtlinien angepasst wurde. In der bisherigen Fassung auch geringste Konzentrationen von Keimen im Trinkwasser kategorisch abgelehnt, so sieht die neue TVO hier eine „Kann“- Bestimmung vor, lässt Viren und Bakterien im Trinkwasser damit zu (Quelle: BBU Rundbrief 661 v. 14.2.02)
Unverständlich, warum vor diesem Hintergrund immer wieder versucht wird, bei Gemeinden und Privatpersonen Ängste vor Schwimmteichen zu schüren, wo es im gechlorten Beckenwasser doch ganz ähnlich aussieht.
Einige Gesundheitsämter stehen Schwimmteichen auch heute noch skeptisch gegenüber. Einheitliche Richtlinien sind dringend erforderlich, die zumindest eine gewisse Grundsicherheit beim Bau und Planung erreichen. Die Deutsche Gesellschaft für naturnahe Badegewässer e.V. wird sich energisch dafür einsetzen, dass europaweit einheitliche Richtlinien für den Bau von kommunalen Schwimmteichen geschaffen werden.
AKTUELL: Neue Informationen zur Bestimmung von P. aeruginosa in kommunalen Schwimmteichen!
Quellen:
bundesrecht.juris.de/trinkwv_2001/BJNR095910001.html
de.wikipedia.org/wiki/Escherichia
de.wikipedia.org/wiki/Hygiene
Hygieneanforderungen an kommunale Schwimmteiche |
Niedersächs., Hessische u.a. Badegewässerverordnung
Österreichische Bäderhygieneverordnung
Empfehlung der Badewasserkommission
Diskussion innerhalb der EGfB im Zeitraum zwischen Aug. 1999 und Feb. 2000
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Europäische Gesellschaft für Badegewässer Februar 2000 · Tägliche Vorort-Protokolle
Amtliche Kontrolle 14-tägig
·Richtgrößen für Schwimmteiche
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